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Mit Steuerberatung wird gemeinhin die Erledigung von Finanzbuchhaltungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und das Fertigen von Steuererklärungen verbunden. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um Hilfeleistungen in steuerlichen Angelegenheiten, die schon begrifflich keine Beratung darstellen. Die vorgenannten Tätigkeiten stellen erst die Grundlage dar, auf der steuerliche Beratung erfolgen kann und gegebenenfalls auch muss. Eine solche Beratung kann betriebswirtschaftlicher Natur sein oder sich auf Aspekte des Steuerrechts sowie der damit jeweils zusammenhängenden Rechtsgebiete (z. B. Handels– und Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Kreditwesenrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht) beziehen. Unsere Anwalts- & Steuerkanzlei ist auf die Beratung im Steuerrecht spezialisiert und wird auch nur auf diesem Gebiet tätig. Die steuerliche Gestaltungsberatung Geläufig ist bei der steuerrechtlichen Beratung die steuerliche Gestaltungsberatung, die auf der Grundlage des Status quo und geplanter Aktivitäten begutachtet, wie künftige Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz umgesetzt werden. Regelmäßig sind in dem Zusammenhang die geplanten Sachverhalte zur eigenen Beweisvorsorge dokumentieren, was zumeist durch die schriftliche Fixierung in Verträgen erfolgt. In dem Zusammenhang kommt im Einzelfall auch der Einholung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt Bedeutung zu. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten, um steuerliche Tatsachenvermutungen zu entkräften, ist dabei zu erwägen. Die steuerliche Durchsetzungsberatung Steuerrechtliche Beratung findet aber auch im Nachhinein statt, wenn nämlich das Finanzamt den Erklärungen des Steuerpflichtigen nicht folgt oder ihn sonst in Anspruch nimmt. Gegenstand der steuerrechtlichen Beratung ist dann, die Position des Finanzamtes und die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen des in Anspruch genommenen Steuerpflichtigen dagegen zu prüfen. Die Vertretung vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten Ergibt die Prüfung, dass eine Aussicht auf Erfolg dafür besteht, dass der Steuerpflichtige mit seiner Position durchdringt, so ist diese Rechtsposition gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Das Tätigwerden gegenüber den Finanzbehörden stellt dann bereits die Vertretung in Steuersachen dar. Im Rahmen der Durchsetzungsberatung stehen wir auch Steuerberatern und Rechtsanwälten als Zweitberater zur Seite. Wir unterstützen Steuerberater und Rechtsanwälte bei der Bearbeitung von Streitverfahren vor Finanzgerichten oder mit Stellungnahmen und Gutachten gegenüber dem Finanzamt. Als steuerrechtliche Spezialkanzlei gehören Steuerstreitigkeiten zu unserem täglichen Geschäft. Die Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen
In solchen Fällen stehen wir Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Finanzämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen, die einen Bezug zum Steuerrecht und dessen Nebengebieten haben. Auch beraten und unterstützen wir Sie umfassend, bevor es zu einem Tätigwerden der Steuer– und Strafermittlungsbehörden kommt, bei einer strafbefreienden Selbstanzeige. Das internationale Steuerrecht
Zu den Fragen des internationalen Steuerrechts gehört auch die Frage, inwiefern, inländische Finanzbehörden Auskünfte im Wege der Amtshilfe oder der Rechtshilfe von ausländischen Behörden erlangen. Dieser Aspekt kann bei der Beratung im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige von erheblicher Bedeutung sein.
Mit Steuersachen zusammenhängende Verwaltungsverfahren
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